
Detektei und Sicherheitsdienst
Bernd Meuser
Alexander Schmidt
Rechtsfragen
Detektivkosten
Detektivkosten sind privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht besteht.
(AG Hessen, Az. 8K3370/88)
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG Stuttgart, Az. 8WF96/88)
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung
die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
(OLG Koblenz, Az. 14NW671/93)
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweck-entsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhalts berechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
(OLG Schleswig, 15WF1592/93)
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
(BAG Kassel, Az. 8 AZR 5/97)
Der erste Senat des OLG Hamm, München und Braunschweig haben in ihren rechtskräftigen Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteienaufwendung für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
(§ 91, Abs.1, Satz 1 ZPO)
Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
(AG Hamburg, Az. 38C110/96)
Detektivkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfäig, wenn sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten und eine einfachere Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere ist es entfernt residierenden Versicherungen zuzugestehen, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen; dessen Kosten sind in angemessener Höhe erstattungsfähig.
(OLG Nürnberg, Az 4W3657/90)
Gerichtsentscheide
Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektivs sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen.
(LAG Düsseldorf, Az. 7TA243/94))
Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
(BAG 5 AZR116,86)
Testkäufe reichen als Beweis.
(AG Kaiserslautern 5CA 119/84)
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren.
(Beschluss des BAG, Az. 1ABR26/90)
Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung anstatt sich auszukurieren am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeit durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne dass es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
(LAG Hamm, 28088.1991 - 15 Sa 437/91)